- Der Flohmarkt findet sonntags statt. Die Daten werden gesondert bekannt gegeben. S. Startseite.
- Einfahrt in das Gelände am Veranstaltungstag ab 06:00 Uhr, Aufbaubeginn im Anschluss. Fahrzeuge, die nicht am Stand verbleiben (bei entsprechender Buchung), sind bis spätestens 08:30 Uhr auf den Parkplätzen abzustellen. Parkkosten sind nicht in der Buchung inbegriffen und gesondert zu zahlen.
Ab 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr ist das Befahren des Marktgeländes mit Kraftfahrzeugen, auch zum Be- und Entladen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot oder gegen entsprechende Anordnungen des Ordnungspersonals können mit einem sofort fälligen Strafgeld von mindestens 100 Euro geahndet werden bzw. können ein dauerhaftes Marktverbot nach sich ziehen.
Die Einfahrt erfolgt nach Anweisung.
Des weiteren sind die Standplätze per Vorkasse vergeben.
- Der Abbau des Marktes erfolgt in der Zeit von 16:30 bis 19:00 Uhr. Die offizielle Verkaufszeit ist am Sonntag von 11:00 bis 16:30 Uhr.
Die Standplätze werden von Beauftragten des Veranstalters zugewiesen bzw. im Vorfeld schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Anspruch auf einen besonderen Standplatz. Plätze, die bis 8:30 Uhr am Veranstaltungstag nicht belegt sind, werden durch den Veranstalter neu vergeben. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
- Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem Charakter eines Antik- & Trödelmarktes entsprechen. Die angebotene Ware muss rechtmäßiges Eigentum des Verkäufers sein.
Alle geltenden Gesetze MÜSSEN zwangsläufig beachtet werden!
Vom Verkauf ausgeschlossen sind folgende Angebote:
- Industrielle Neuware, wenn nicht im Vorfeld mit der Veranstalterin abgesprochen und genehmigt,
· sog. Fakes, alle Objekte, die unter den Oberbegriff Markenpiraterie fallen und nicht nachweisbar Originale des jeweiligen Herstellers sind,
- Speisen und Getränke (ausgenommen die vom Veranstalter besonders zugelassenen Versorgungsbetriebe), hierzu gehören auch alle Arten von selbst gefertigten Lebensmitteln, für die keine Verkaufserlaubnis vorliegt,
- lebende Tiere, Teile von Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen und für die keine Befreiung vorliegt
- anstoßerregende Gegenstände (beispielsweise gewaltverherrlichende oder pornographische Medien)
- Waffen und Munition, die den Verkaufseinschränkungen des Waffengesetzes unterliegen, generell Hieb- und Stichwaffen,
- Dinge mit nationalsozialistischen Emblemen und solche verbotener Organisationen und Vereinigungen, Militaria aus der Zeit des Nationalsozialismus generell, es reicht hier NICHT das Abkleben der Embleme,
- gebrauchte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, ausgenommen Kleinteile
- Unsere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter haben die Maßgabe, nach folgenden Kriterien zu handeln:
Verbotene und reglementierte Waren (Sofortiges Verbot)
- Die Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass folgende Artikel unter keinen Umständen auf dem Markt angeboten werden:
- Waffen und Munition: Jegliche Art von Waffen (auch Schreckschusswaffen, Dolche) und Munition.
- Absolut verbotene Messer: Unabhängig von der Länge sind Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser sowie Springmesser (deren Klinge nach vorne herausschnellt oder über 8,5 cm lang ist) komplett verboten.
- Gefahrgut und Chemikalien: Leicht entzündliche Stoffe, Säuren, Gifte, Altöl oder gefährliche chemische Produkte.
- Lebensmittel und offenes Catering: Der Verkauf von Lebensmitteln ist nur nach vorheriger Genehmigung und unter strengen Hygieneauflagen gestattet.
- Plagiate und Fälschungen: Der Verkauf von offensichtlich gefälschten Markenprodukten ist illegal.
- Der Verkauf von Nazi-Utensilien (NS-Devotionalien) in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die klar zwischen historischen Erinnerungsstücken, Repliken und dem Handel mit Gegenständen von NS-Opfern unterscheiden.
- Auf unseren Märkten erlauben wir über die gesetzlichen Verbote hinaus grundsätzliche keinen Handel und Verkauf mit NS-Devotionalien jeglicher Art. Zuwiderhandlungen ziehen sofortiges dauerhaftes Marktverbot nach sich.
Sonderregelung für den Verkauf erlaubter Messer
- Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Führungsverbot dürfen bestimmte Messer nicht offen zugänglich ausliegen. Die Mitarbeiter kontrollieren die Stände auf folgende Vorgaben:
- Feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge: Müssen in einer verschlossenen Vitrine oder hinter dem Stand (außer Reichweite von Besuchern) präsentiert werden.
- Einhandmesser (jede Klingenlänge): Klappmesser, die sich mit einer Hand öffnen lassen und einrasten, unterliegen ebenfalls dieser Sicherungspflicht.
- Verkauf und Transport: Händler müssen diese Messer nach dem Kauf in einem verschlossenen Behältnis (z.B. zugeklebter Karton oder verschlossene Tasche) an den Kunden übergeben. Ein offenes Tragen auf dem Marktgelände ist Besuchern verboten.
- Erlaubt ohne Sonderauslage: Klassische Taschenmesser (Zweihand-Bedienung) und feststehende Messer unter 12 cm dürfen normal ausliegen.
Jugendschutz und indizierte Medien
- Der Jugendschutz ist bei Kontrollen ein kritischer Bereich:
- FSK 18 / Indizierte Medien: Datenträger (DVDs, Blu-rays, Videospiele) mit „Keine Jugendfreigabe“ (FSK 18) dürfen nicht offen ausliegen. Der Verkauf an Minderjährige ist strikt verboten.
- Prüfpflicht durch Mitarbeiter: Bei Verdacht auf jugendgefährdende Medien muss der Händler aufgefordert werden, die Ware sofort zu entfernen.
Gewerblicher Verkauf vs. Privater Trödel
- Verkauf von Neuwaren: Kontrolleure achten darauf, dass Neuwarenhändler über die erforderlichen Reisegewerbekarten verfügen. Verdacht auf ungenehmigten gewerblichen Handel ist sofort der Marktleitung zu melden.
- Tiere: Der Verkauf von Tieren jeglicher Art ist strengstens untersagt.
Umgang bei Verstößen und Beschlagnahmung
- Sollte ein Händler verbotene oder ungesicherte Waren feilbieten, gehen die Mitarbeiter nach folgendem 4-Stufen-Plan vor:
- Freundliche Ansprache: Den Händler höflich auf das Verbot oder die Sicherungspflicht hinweisen.
- Aufforderung zur Behebung: Den Händler auffordern, die Produkte unverzüglich zu sichern (Vitrine/Kiste) oder ganz aus dem Verkauf zu nehmen.
- Dokumentation: Bei schweren Verstößen (Verbotene Messer, FSK 18 an Minderjährige) den Vorfall sofort der Marktleitung melden und protokollieren.
- Platzverweis: Bei Uneinsichtigkeit erfolgt nach Rücksprache mit der Marktleitung der sofortige Platzverweis und ggf. das Einschalten von Ordnungsamt oder Polizei
Grundsätzliches Verbot verfassungsfeindlicher Kennzeichen: nach § 86a des Strafgesetzbuches (StGB) ist es verboten, öffentlich Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen.
- Das Hausrecht hat die Veranstalterin. Anweisungen des von der Veranstalterin beauftragten Ordnungsdienstes sind Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst ist auch berechtigt, ein Teilnahmeverbot auszusprechen.
- Stände sind per Vorkasse gebucht bzw. werden zugewiesen.
Die Standbegrenzungen sind einzuhalten.
a. Stromanschluss: Anschluss wird nur bei schriftlicher Genehmigung zugesichert (nur Catering).
b. Wasseranschluss wird nur bei schriftlicher Genehmigung zugesichert (nur Catering).
- Gewerbetreibende brauchen eine Reisegewerbekarte. Anbieter, die ein angemeldetes Gewerbe betreiben und nicht als Privatperson am Markt teilnehmen, haben Firmennamen- und Adresse deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Bei Nichtbeachtung dieser Punkte kann das Ordnungsamt Bußgelder verhängen. Gastronomieunternehmer müssen für die Gültigkeit der Gesundheitspapiere ihrer Angestellten Sorge tragen, sofern vorgeschrieben, muss ein Feuerlöscher im Verkaufswagen sein.
Alle Hygienevorschriften sind einzuhalten.
- Musikalische Begleitung, das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern und sonstigen Drucksachen sind untersagt. Die gleiche Regelung gilt für reine Informationsstände, sofern nicht im Vorfeld schriftlich genehmigt.
- Fluchtwege & Notausgänge sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Die Veranstalterin schließt jede Haftung für nicht durch sie verursachte Schäden aus.
- Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in dafür gekennzeichneten Flächen gestattet. Fahrzeuge, welche außerhalb dafür gekennzeichneter Flächen abgestellt werden oder mehr als einen Parkplatz belegen, können ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden. Der Fahrzeuglenker stellt den Veranstalter mit Betreten / Befahren des Platzes von jeglichem Anspruch des Fahrzeughalters von Kosten der Entfernung eines Fahrzeugs frei. Fahrzeuge, welche vor Veranstaltungsbeginn auf dem Veranstaltungsgelände abgestellt werden, verpflichten zum Schadenersatz (mindestens in Höhe der entgangenen Standgebühr zzgl. evtl. entstehender Kosten). Diese Fahrzeuge werden ebenfalls abgeschleppt auf Kosten des Falschparkers.
- Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates, Rollern oder anderen Sportgeräten / Fahrzeugen während der Veranstaltung ist untersagt! Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen.
- Auf Grund der Beschaffenheit des Geländes sind Bodenunebenheiten vorhanden. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte, bzw. Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Händler und Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr! Keine Haftung durch die Veranstalterin.
- Die Veranstalterin behält sich Marktabsagen aufgrund höherer Gewalt bzw. aus Sicherheitsgründen vor. Ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Standgebühren besteht nicht.